
Zu hören ist, dass eine Diskussion darüber in Gang gekommen ist, ob nicht die Wahl der Generalversammlung vom März 2006 wegen eines Formfehlers für ungültig erklärt werden müsse.
Möglich wäre dann, dass die Generalversammlung entscheidet, die noch gültige Begrenzung der Zahl der Amtszeiten des Präsidenten auf drei Wahlperioden aufzuheben. Damit würde der Weg dafür freigemacht, dass Creutzig auch über das Ende seiner derzeitigen Amtszeit im März 2007 hinaus, für eine Verlängerung der GVO kämpfen kann.